Kurse
Ich habe Interesse an dem Kurs:
Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen der Bewerber/innen mit Alte Schule als bestätigt, wenn:
1. eine schriftliche oder elektronische Anmeldung vorliegt,
2. die speziellen Teilnahmebedingungen für die betreffende Fortbildung erfüllt sind, und
3. die Möglichkeit der Teilnahme von Alte Schule schriftlich bestätigt wurde.
4. die Kursgebühr oder die Anzahlung geleistet wurde.
Absagen müssen schriftlich erfolgen. Im Falle einer Absage eines bereits bestätigten Kursplatzes berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr. Bei einer Absage bis zu 8 Wochen vor Beginn der Fortbildung beträgt die Bearbeitungsgebühr 150,EUR. Bei einer kurzfristigen Absage (weniger als 8 Wochen vor Kursbeginn) ist – unabhängig vom Grund der Absage – die volle Teilnahmegebühr zu begleichen, sofern der frei gewordene Kursplatz nicht in Übereinstimmung mit den jeweiligen Teilnahmebedingungen anderweitig besetzt werden kann.
Wurde ein Zimmer für gebucht, ist dieses bei kurzfristiger Absage mit dem Unterkunftsbetreiber abzurechnen.
Alte Schule behält sich das Recht vor, bei nicht fristgerecht beglichener Teilnahmegebühr den entsprechenden Kursplatz gegen Berechnung der oben bezeichneten Bearbeitungsgebühr anderweitig zu vergeben. Sollten Fortbildungen der Alte Schule durch Krankheit von Dozenten/innen, durch Unterbelegung oder durch andere, nicht von Alte Schule zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht den Bewerber/innen nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahme- gebühren. Weitere Anprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem/der Bewerber/in weitere Kosten entstanden sind.
Die Teilnehmer/innen der Fortbildung halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen handeln sie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen Dozenten/innen und Alte Schule sind ausgeschlossen, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Es gelten die jeweiligen kursspezifischen Zulassungsvoraussetzungen. Bewerber/innen, die osteopathische Kurse für Laien anbieten und/oder außerhalb von anerkannten Schulen mit mindestens einer 4-jährigen Vollzeit- oder 5-jährigen Teilzeitausbildung (ausgenommen postgraduierten Kurse) lehren, sind von der Teilnahme grundsätzlich ausgeschlossen.
Boitze, April 2024
Biodynamik Phase 5
Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme an Fortbildungen
Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen der Bewerber/innen mit Alte Schule als bestätigt, wenn:
1. eine schriftliche oder elektronische Anmeldung vorliegt,
2. die speziellen Teilnahmebedingungen für die betreffende Fortbildung erfüllt sind, und
3. die Möglichkeit der Teilnahme von Alte Schule schriftlich bestätigt wurde.
4. die Kursgebühr oder die Anzahlung geleistet wurde.
Absagen müssen schriftlich erfolgen. Im Falle einer Absage eines bereits bestätigten Kursplatzes berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr. Bei einer Absage bis zu 8 Wochen vor Beginn der Fortbildung beträgt die Bearbeitungsgebühr 150,EUR. Bei einer kurzfristigen Absage (weniger als 8 Wochen vor Kursbeginn) ist – unabhängig vom Grund der Absage – die volle Teilnahmegebühr zu begleichen, sofern der frei gewordene Kursplatz nicht in Übereinstimmung mit den jeweiligen Teilnahmebedingungen anderweitig besetzt werden kann.
Wurde ein Zimmer für gebucht, ist dieses bei kurzfristiger Absage mit dem Unterkunftsbetreiber abzurechnen.
Alte Schule behält sich das Recht vor, bei nicht fristgerecht beglichener Teilnahmegebühr den entsprechenden Kursplatz gegen Berechnung der oben bezeichneten Bearbeitungsgebühr anderweitig zu vergeben. Sollten Fortbildungen der Alte Schule durch Krankheit von Dozenten/innen, durch Unterbelegung oder durch andere, nicht von Alte Schule zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht den Bewerber/innen nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahme- gebühren. Weitere Anprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem/der Bewerber/in weitere Kosten entstanden sind.
Die Teilnehmer/innen der Fortbildung halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen handeln sie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen Dozenten/innen und Alte Schule sind ausgeschlossen, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Es gelten die jeweiligen kursspezifischen Zulassungsvoraussetzungen. Bewerber/innen, die osteopathische Kurse für Laien anbieten und/oder außerhalb von anerkannten Schulen mit mindestens einer 4-jährigen Vollzeit- oder 5-jährigen Teilzeitausbildung (ausgenommen postgraduierten Kurse) lehren, sind von der Teilnahme grundsätzlich ausgeschlossen.
Boitze, April 2024